Chanel muss 200.000 Euro Strafe zahlen
Das französische Modeunternehmen Chanel hat den Prozess gegen World Tricot, einen seiner Zulieferanten, in zweiter Instanz verloren. Das Pariser Berufungsgericht hob ein im Dezember 2009 gefälltes Urteil auf, das Chanel vom Vorwurf der Fälschung freigesprochen hatte. Chanel muss nun 200.000 Euro Schadenersatz an World Tricot zahlen. Der Maschenspezialist, der zurzeit abgewickelt wird, hatte gegen Chanel geklagt, nachdem das Luxus-Unternehmen ein von World Tricot entwickeltes Häkel-Motiv in einer Jacke benutzt hatte.
Chanel arbeite mit knapp 400 Zulieferanten und sei noch nie mit einer solchen Situation konfrontiert worden, kommentierte Bruno Pavlovsky, Chef der Chanel-Modesparte, das Urteil. „Dieser sehr spezifische Fall spiegelt nicht die Qualität unserer Lieferanten-Beziehungen wider.“
Der Streit um den Ideenklau hatte vor sieben Jahren begonnen. World Tricot hatte gegen Chanel wegen Fälschung und Vertragsbruch geklagt. Letzteres bestätigte das Berufungsgericht jedoch nicht. Das Pariser Unternehmen hat noch nicht entschieden, ob es gegen das Urteil Widerspruch einlegen wird.
Chanel arbeite mit knapp 400 Zulieferanten und sei noch nie mit einer solchen Situation konfrontiert worden, kommentierte Bruno Pavlovsky, Chef der Chanel-Modesparte, das Urteil. „Dieser sehr spezifische Fall spiegelt nicht die Qualität unserer Lieferanten-Beziehungen wider.“
Der Streit um den Ideenklau hatte vor sieben Jahren begonnen. World Tricot hatte gegen Chanel wegen Fälschung und Vertragsbruch geklagt. Letzteres bestätigte das Berufungsgericht jedoch nicht. Das Pariser Unternehmen hat noch nicht entschieden, ob es gegen das Urteil Widerspruch einlegen wird.












