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H&M weist Gewerkschafts-Kritik zurück


Der schwedische Filialist Hennes & Mauritz wehrt sich gegen den Vorwurf von Gewerkschaften, ein Gerichtsurteil zur richtigen Gehalts-Einstufung von Kassenpersonal zu umgehen, indem die Mitarbeiter weniger als die Hälfte ihrer Vertragszeit an den Kassen beschäftigt werden. Die Kritik geht von der österreichischen Gewerkschaft GPA-djp aus, aber auch Verdi aus Deutschland und Unia aus der Schweiz haben sich den Vorwürfen angeschlossen.

Hintergrund ist ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) Österreichs vom August 2011, wonach Kassierpersonal in die höhere Beschäftigungsgruppe 3 einzustufen ist. Der OGH gab der Klage einer Handelsangestellten, einer Kassiererin, Recht, die von ihrem Arbeitgeber in der falschen Gruppe eingestuft wurde und deshalb zu wenig Geld bekam.
   
Die H&M Zentrale in Österreich versichert: „Wir halten uns an alle gesetzlichen Vorschriften und die geltenden Tarifverträge″. Das Unternehmen erklärt, „dass H&M das OGH-Urteil des Vorjahres in keiner Form umgeht, denn dieses Urteil bezog sich auf reine Kassenkräfte in Supermärkten“. Das Berufsbild der spezifisch zugeordneten Kassenkraft gäbe es bei H&M nicht, daher sei das OGH-Urteil nicht direkt auf H&M umlegbar. „Unsere Mitarbeiter verbringen nicht den Großteil ihrer Zeit an der Kasse, darum bietet H&M einen abwechslungsreichen Arbeitsalltag“, erklärte H&M in Wien. Die Deutschland-Zentrale schließt sich dem ebenfalls an: „Auch in Deutschland gibt es keine Mitarbeiter, die ausschließlich kassieren“, heißt es aus Hamburg.

19.10.2012Redakteur: Kirsten Reinhold
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