Ladenschluss: NRW marschiert rückwärts
Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen will die Ladenöffnungszeiten in dem mit knapp 18 Millionen Menschen bevölkerungsreichsten Bundesland Deutschlands einschränken. Darauf hat sich die rot-grüne Koalition im Düsseldorfer Landtag geeinigt. Nachdem die Öffnungszeiten 2007 liberalisiert wurden, erfolgt nun der Schritt zurück. Während es für Werktage keine neuen Regelungen gibt, sollen die Läden zwar nach wie vor an vier Sonntagen im Jahr öffnen dürfen. Neu ist jedoch das Limit von künftig nur noch 13 Sonn- und Feiertagen (zwölf plus einen Adventssonntag) pro Kommune, an denen verkauft werden darf.
Relevant ist diese Regelung für Großstädte, hier gibt es einen empfindlichen Einschnitt. Denn um Stadtteilzentren gegenüber der Kern-Innenstadt nicht zu benachteiligen, konnten die Läden in den Sub-Zentren bislang ebenfalls an vier Sonntagen jährlich öffnen. Unterm Strich kamen große Städte dadurch auf eine namhafte Zahl von verkaufsoffenen Sonntagen. Thomas Eiskirch, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion: „Mit ihrem Gesetzentwurf korrigiert die Landesregierung die Aushöhlung des Sonn- und Feiertagsschutzes.“
Relevant ist diese Regelung für Großstädte, hier gibt es einen empfindlichen Einschnitt. Denn um Stadtteilzentren gegenüber der Kern-Innenstadt nicht zu benachteiligen, konnten die Läden in den Sub-Zentren bislang ebenfalls an vier Sonntagen jährlich öffnen. Unterm Strich kamen große Städte dadurch auf eine namhafte Zahl von verkaufsoffenen Sonntagen. Thomas Eiskirch, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion: „Mit ihrem Gesetzentwurf korrigiert die Landesregierung die Aushöhlung des Sonn- und Feiertagsschutzes.“


















