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P&C gegen P&C vor Bundesgerichtshof


Immer wieder kocht der Dauerstreit um die Namensgleichheit zwischen den beiden konkurrierenden Peek & Cloppenburg-Modeunternehmen hoch, jetzt soll der Bundesgerichtshof ein Urteil fällen. Das P&C-Haus mit Stammsitz in Hamburg will die bundesweite Werbung des Düsseldorfer Konkurrenten einschränken oder aber am besten ganz verbieten. Zwar weisen die Düsseldorfer in ihren Anzeigen, Beilagen und auf der Homepage immer darauf hin, dass dies ausschließlich Angebote des Düsseldorfer Unternehmens seien, dennoch kämen immer wieder Kunden in die Warenhäuser des Hamburger Unternehmens und verstünden nicht, warum es dort trotz desselben Namens nicht dieselben Angebote gäbe, argumentieren die Hamburger, die sich dadurch geschädigt sehen. Zudem werfen sie den Düsseldorfern vor, mit ihrer Werbung gegen eine gegenseitige Vereinbarung zu verstoßen, nicht in das Gebiet des anderen einzudringen. 

Ein völliges Werbeverbot für die Düsseldorfer wird der Bundesgerichtshof wohl nicht verordnen, zeichnete sich nach der Verhandlung des Falls am Mittwoch ab. "Es geht um das wie", wird der Vorsitzende Richter Joachim Bornkamm von dpa zitiert. Ein Hinweis in ähnlicher Größe wie die eigentliche Werbung, wie es das Oberlandesgericht Hamburg in einem Urteil vom Januar 2008 fordert, dürfte diese völlig unattraktiv machen. Alternativ könnte sich Peek und Cloppenburg Hamburg eine Umbenennung des Düsseldorfer Konkurrenten in „Peek & Cloppenburg Süd“ vorstellen. Doch mit der geografischen Trennung ist es nicht so einfach, schließlich haben die Düsseldorfer nicht nur Filialen im Süden, sondern auch in Nordrhein-Westfalen, dem Bundesland des Stammsitzes und damit im Westen der Republik, sowie in den alten Bundesländern – und damit im Osten. Am Mittwoch wurde die Verhandlung vertagt, das Urteil soll nun am 24. Januar verkündet werden.

01.11.2012Redakteur: Janine Damm
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