Textiler verklagen Stromversorger
Die Textilindustrie wehrt sich gegen das System der Förderung von erneuerbaren Energien über Zuschläge zum Strompreis. Nachdem der Zahlungsboykott gegen den Strompreisaufschlag zur Förderung Erneuerbarer Energien (EEG) von drei Textilunternehmen nicht zur erhofften Klage der Stromversorger führte, haben die Firmen jetzt die entsprechenden Beträge nachbezahlt und die Versorger auf Rückzahlung verklagt.
„Wir hatten drei Monate lang die verfassungswidrige EEG-Umlage nicht gezahlt und gehofft, mit einer Klage der Stromversorger den Fall vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen″, erklärt Bernd Drechsel, Geschäftsführer der Textilveredlung Drechsel GmbH aus Selb. „Da diese Klage nicht kam, haben wir jetzt nachbezahlt und selbst beim Landgericht geklagt.“ Stellvertretend für die gesamte Textilbranche haben außerdem die Vorwalon GmbH aus Treuen und die Spinnweberei Uhlingen ihre Gebühren nachbezahlt und ebenfalls bei ihren Landgerichten die Klage auf Rückzahlung eingereicht.
Der erste Verhandlungstermin steht bereits fest. Am 6. November wird die Klage von Drechsel gegen die Stadtwerke Bochum beim Landgericht Bochum verhandelt. „Bis der Fall in Karlsruhe landet, vergehen aber sicherlich zwei bis drei Jahre. Deshalb hoffen wir, dass die Politiker bereits vorher über alternative Finanzierungsmöglichkeiten der Energiewende, die wir ausdrücklich befürworten, nachdenken“, sagt Wolf-Rüdiger Baumann, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes Textil + Mode. Einen Maßnahmenkatalog mit Vorschlägen will der Verband am 24. Oktober bei einem energiepolitischen Abend präsentieren.
Bislang habe diese EEG-Umlage mit ihren „unberechenbaren Steigerungen“ bei den deutschen Textilern bereits Mehrkosten von mehr als 100 Mill. Euro verursacht. In einem vom Verband in Auftrag gegebenen Gutachten hatte Prof. Dr. Gerrit Manssen von der Universität Regensburg bereits am Jahresanfang festgestellt, dass die EEG-Umlage eine öffentliche Abgabe und als Sonderzahlung für Stromkunden ebenso unzulässig sei wie einst der Kohlepfennig.
„Wir hatten drei Monate lang die verfassungswidrige EEG-Umlage nicht gezahlt und gehofft, mit einer Klage der Stromversorger den Fall vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen″, erklärt Bernd Drechsel, Geschäftsführer der Textilveredlung Drechsel GmbH aus Selb. „Da diese Klage nicht kam, haben wir jetzt nachbezahlt und selbst beim Landgericht geklagt.“ Stellvertretend für die gesamte Textilbranche haben außerdem die Vorwalon GmbH aus Treuen und die Spinnweberei Uhlingen ihre Gebühren nachbezahlt und ebenfalls bei ihren Landgerichten die Klage auf Rückzahlung eingereicht.
Der erste Verhandlungstermin steht bereits fest. Am 6. November wird die Klage von Drechsel gegen die Stadtwerke Bochum beim Landgericht Bochum verhandelt. „Bis der Fall in Karlsruhe landet, vergehen aber sicherlich zwei bis drei Jahre. Deshalb hoffen wir, dass die Politiker bereits vorher über alternative Finanzierungsmöglichkeiten der Energiewende, die wir ausdrücklich befürworten, nachdenken“, sagt Wolf-Rüdiger Baumann, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes Textil + Mode. Einen Maßnahmenkatalog mit Vorschlägen will der Verband am 24. Oktober bei einem energiepolitischen Abend präsentieren.
Bislang habe diese EEG-Umlage mit ihren „unberechenbaren Steigerungen“ bei den deutschen Textilern bereits Mehrkosten von mehr als 100 Mill. Euro verursacht. In einem vom Verband in Auftrag gegebenen Gutachten hatte Prof. Dr. Gerrit Manssen von der Universität Regensburg bereits am Jahresanfang festgestellt, dass die EEG-Umlage eine öffentliche Abgabe und als Sonderzahlung für Stromkunden ebenso unzulässig sei wie einst der Kohlepfennig.














