2G oder 3G gilt als Grund

Bund konkretisiert Voraussetzungen für Überbrückungshilfe III Plus

Imago / Ralph Peters
Wenn Unternehmen ihre Öffnungszeiten wegen 3G- oder 2G-Regeln einschränken, können sie die Ü III Plus beziehen.
Wenn Unternehmen ihre Öffnungszeiten wegen 3G- oder 2G-Regeln einschränken, können sie die Ü III Plus beziehen.

Unternehmen, die unter Einschränkungen wie 2G- oder 3G-Regeln leiden, dürfen Überbrückungshilfe III Plus beantragen. Nach wie vor gilt aber ein Umsatzminus von 30%. Katag und HDE fordern, diese Grenze herunterzuschrauben.

Unternehmen, die im Zeitraum vom 01. November 2021 bis zum 31. Dezember 2021 wegen behördlich angeordneter Corona-bedingter Einschränkungen
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