Ansteckung am Arbeitsplatz

Covid gilt im Einzelhandel selten als berufsbedingt

Während der Pandemie ist die Zahl der Arbeits- und Wegeunfälle auf ein Allzeittief gesunken. Um 33% gestiegen ist hingegen die Zahl der gemeldeten Berufskrankheiten.

Von 106.491 Anzeigen wurden über 30.000 im Zusammenhang mit Covid-19 gestellt. 18.000 davon wurden bislang  anerkannt, Voraussetzung dafür sind allerdings medizinische und pflegerische Berufe. Mitarbeiter aus dem Einzelhandel etwa können Covid-19 nach Informationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) nur als Arbeitsunfall geltend machen.

Hierfür muss der Kontakt zu infizierten Personen bei der Arbeit, auf dem Weg zur Arbeit oder in der Kantine nachgewiesen werden. Im Einzelfall reicht es, wenn es im Tätigkeitsumfeld eine größere Anzahl von infektiösen Personen gegeben hat. Allerdings wird immer abgewogen, ob zum maßgeblichen Zeitpunkt die Infektion nicht auch im privaten Umfeld stattgefunden haben kann.

Bis 4.6.2021 hat die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) der DGUV insgesamt 1.577 Unfallanzeigen im Zusammenhang mit Covid-19 gemeldet. Davon wurden bisher 82 Fälle anerkannt, davon lediglich acht im Einzelhandel.

Dieser Text erschien zuerst auf www.lebensmittelzeitung.net.
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