Für die Speicherung von Cookies besteht künftig eine Einwilligungspflicht der Nutzer. In der Folge dürfte es künftig nicht mehr so häufig nötig sein, Cookies-Listen zu löschen.
An diesem Mittwoch (1. Dezember) tritt das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) in Kraft, ebenso wie das neue Telekommunikationsgesetz (TKG). Damit kommen einige wichtige Änderungen auf den E-Commerce zu, beispielsweise der Wegfall des "berechtigten Interesses" für das Setzen von Cookies. Ein kurzer Überblick.
Nutzertracking und Cookies unterliegen unverändert einer erheblichen Dynamik mit Blick auf die gesetzliche Regulierung. Zuletzt haben die EuGH- und BGH-Urteile zum Gewinnspiel-Anbieter Planet49 sowie das EuGH-Urteil zu Schrems II erhebliche Rechtsunsicherheiten für den Einsatz von Marketing-Technologie geschaffen. Das am 1. Dezember 2021 in Deutschland in Kraft tretende Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) sowie aktuelle EU-Gesetzgebungsvorhaben wie zum Beispiel der Digital Services Act sorgen für zusätzliche Anforderungen. Darauf weisen die Wirtschaftskanzlei Fieldfisher und der Wiener Tracking-Spezialist Jentis hin.
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Die aktuellen Entwicklungen sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Gesetzgebung bedeuten nicht nur eine andauernde Verschärfung der rechtlichen Anforderungen, so die Unternehmen. Sie bringen auch ein erhebliches Maß an Rechtsunsicherheit für das Online-Marketing und den E-Commerce. Damit sind enorme und stetige Compliance-Kosten für die zugrundeliegenden Geschäftsmodelle verbunden.
Das Ende des Opt-Out
Eine der wesentlichsten Veränderungen für den deutschen Markt ist der Wegfall des "berechtigten Interesses". Mit dem Urteil des BGH in Sachen Planet49 wurde das vormals geltende Opt-Out-Prinzip für die Nutzung von Cookies de facto abgeschafft. TTDSG und TKG setzen diese Rechtsprechung nun zum 1. Dezember 2021 gesetzlich um.
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Regulierung der Digitalkonzerne
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Lange wurde darüber gestritten, am heutigen Donnerstag ist es aber so weit: Der Bundestag berät abschließend über den Entwurf für ein GWB-Digitalisierungsgesetz, mit dem die Bundesregierung missbräuchliches Verhalten der Digitalkonzerne unterbinden will.
Für die Speicherung von oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät der Nutzer über beispielsweise Cookies oder über alternative Technologien wie Fingerprint, Tags oder Pixel besteht künftig eine Einwilligungspflicht der Nutzer (Opt-In Consent). Die Nutzung solcher Technologien ohne Zustimmung ist dann nur noch erlaubt, wenn die Speicherung oder der Zugriff zur Verfügungsstellung des Dienstes unbedingt erforderlich ist. Dies ist bei Werbe- und Marketings-Cookies regelmäßig nicht der Fall.
Schrems II: Der digitale eiserne Vorhang
Eine gewaltige Herausforderung für viele Ad Tech- und Marketing Tech-Setups ist zudem das Urteil des EuGH in Sachen Schrems II: Demnach müssen Unternehmen gewährleisten, dass die Daten auch außerhalb der EU angemessen geschützt werden. Sei es abgesichert durch einen Angemessenheitsbeschluss der EU (bzw. entsprechende bilaterale Abkommen) oder durch Standardvertragsklauseln.
Und im Falle der besonders wichtigen Übermittlung in die USA ist es in typischen Online-Marketing-Szenarien eine technische und rechtliche Herausforderung, den rechtlichen Anforderungen nachzukommen.
"Mit dem TTDSG endet nun endgültig der deutsche Sonderweg in Sachen Cookies. Für Unternehmen bleibt die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen eine Herausforderung, und je größer und internationaler der Tech-Stack einer Webseite ist, desto schwieriger ist es, alle datenschutzrechtlichen Vorgaben umzusetzen", erklärt Stephan Zimprich, Partner bei Fieldfisher.
Europäische Technologie kann helfen
"Die Regulierung im Bereich der Daten ist derzeit der stärkste Unsicherheitsfaktor in der digitalen Wirtschaft", betont Klaus Müller, Co-CEO von Jentis. "Für Unternehmen ist es nicht einfach, mit der Einhaltung der Vorschriften Schritt zu halten. Die gute Nachricht: Technologie made in Europe kann hier einmal mehr helfen, den hohen Anforderungen des Datenschutz made in Europe adäquat zu begegnen."
Tracking sei mehr denn je zentraler Bestandteil digitaler Funktionslogiken und -mechanismen und unverzichtbar für hochwertige Nutzerprozesse. "Unternehmen müssen jetzt darauf achten, dass sie die mit den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen verbundenen technischen wie datenschutzrechtlichen Herausforderungen auf intelligente Weise bewältigen, um auch weiterhin auf einer datenschutzkonformen Grundlage ein global wettbewerbsfähiges Geschäft betreiben können", erläutert Müller.
Dieser Text erschien zuerst auf etailment.de.