Bundesverfassungsgericht
Die Bundesregierung darf der vorläufigen Anwendung des Freihandelsabkommens mit Kanada (Ceta) zustimmen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Die Eilanträge der Linken und mehrerer Bürgerinitiativen auf einen Stopp der Zustimmung wurden abgelehnt. Damit kann das Abkommen wie geplant am 27. Oktober auf dem EU-Kanada-Gipfel in Brüssel unterzeichnet werden.
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