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Harms am Wall: Gericht kassiert Haftbefehl gegen Eulenbruch

Im Prozess um das abgebrannte Modehaus Harms am Wall hat das Landgericht Bremen den Haftbefehl gegen den ehemaligen Geschäftsführer und Inhaber Hans Eulenbruch sowie einen weiteren Angeklagten aufgehoben. Nach Überzeugung der 9. Große Strafkammer sprechen „gewichtige Gründe gegen jede Flucht- oder Verdunklungsgefahr“, teilt das Gericht mit. Die Aufrechterhaltung der beiden Haftbefehle wäre demnach „unverhältnismäßig“.

Den beiden Angeklagten wird wie berichtet vorgeworfen, das Modehaus am Abend des 6. Mai 2015 vorsätzlich in Brand gesetzt und einen schweren Raub
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