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Im Prozess um das abgebrannte Modehaus Harms am Wall hat das Landgericht Bremen den Haftbefehl gegen den ehemaligen Geschäftsführer und Inhaber Hans Eulenbruch sowie einen weiteren Angeklagten aufgehoben. Nach Überzeugung der 9. Große Strafkammer sprechen „gewichtige Gründe gegen jede Flucht- oder Verdunklungsgefahr“, teilt das Gericht mit. Die Aufrechterhaltung der beiden Haftbefehle wäre demnach „unverhältnismäßig“.