Alle Bundesländer nutzen die Übergangsregelung
Seit diesem Sonntag gilt das neue Infektionsschutzgesetz, dem der Bundestag am Freitag zugestimmt hat. Bis zum 2. April können die einzelnen Landesregierungen aber noch an den bisherigen Regelungen festhalten. Das nutzen diese zwar in unterschiedlichem Maße, die Maskenpflicht im Einzelhandel bleibt aber vorerst überall in Kraft. In zwei Ländern wird die Übergangsregel nur bis zum 31. März genutzt, und zwar in Berlin und im Saarland.
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