Angela Merkel - hier beim Empfang des Fashion Council Germany - bekam einen besorgten Brief von einem großen Mode-Filialisten: Denn etwa Discounter verkaufen weiterhin Textilien. Die "Positivliste" erlaubt ihnen, unverändert ihr übliches Sortiment anzubieten.
Der Chef eines großen, bundesweit vertretenden Textil-Filialisten befürchtet aufgrund des Shutdowns dramatische Folgen für kleine und mittelständische Fashionhändler. In einem eindringlichen Brief appellierte er an Bundeskanzlerin Angela Merkel, bei den kommenden Entscheidungen die besonderen Probleme des Modehandels im Auge zu haben - etwa die „gefährliche Asymmetrie” zwischen weiterhin geöffneten Lebensmittelgeschäften, die auch Textilien im Angebot haben, und Modehändlern, die stationär nichts mehr verkaufen dürfen.
Die aktuelle „Wettbewerbsaussetzung” sei extrem gefährlich, heißt es im Schreiben. Zudem weist der Geschäftsführer auf den dramatischen Margenverfall von Modeprodukten spätestens zu dem Zeitpunkt hin, wenn die Geschäfte in ein paar Woche wieder öffnen sollten. Für diesen Fall verlangt er von der Bundesregierung Steuervorteile. Er sieht nicht nur die kleinen und mittelständischen Betriebe in Gefahr, sondern in Mittel- und Unterzentren „auch das nachbarschaftliche Einkaufen”.
Der vierseitige Brief mit dem Datum 18. März liegt der TW vor, Geschäftsführer und Unternehmen möchten jedoch nicht genannt werden.
Der Top-Manager sieht eine „Asymmetrie“ zwischen Modegeschäften, die jetzt schließen mussten und Lebensmittel- und Drogeriehändlern, die weiter geöffnet bleiben dürfen „Sie wissen“, schreibt er an Merkel, „dass diese Unternehmen „umfassende Sortimente außerhalb von Food, Beverage und Hygieneartikeln anbieten“. Gemeint sein dürften Textilien. „Diese Marktteilnehmer verbuchen aus heutiger Sicht immense wirtschaftliche Vorteile in wettbewerbsminimierter Zeit.
Das Ergebnis: Die Großen werden größer, die Mitte versucht, sich irgendwie zu retten, die Kleinen gehen unter.“ Die Bundesregierung dürfe das selbst in der aktuellen Ausnahmesituation nicht zulassen, sondern müsse dieser Entwicklung „kraftvoll entgegentreten”.
Discounter verkaufen weiterhin Textilien
Der Einzelhandel agiert in diesem Punkt offenbar sehr uneinheitlich: Stichprobentests der TW am Samstag ergaben, dass es tatsächlich weiterhin möglich ist, in Filialen etwa von Aldi Süd Textilien wie Jacken, Sportkleidung oder Unterwäsche zu kaufen - ebenso in Läden von Lidl. In zumindest einigen Filialen von Globus waren Bereiche, in denen keine Lebensmittel oder Drogeriewaren angeboten wurden - also etwa Textilien - abgesperrt und für die Kunden nicht zugänglich.
Die sogenannte "Postivliste", die etwa das bayerische Gesundheitsministerium auf seiner Homepage veröffentlicht hat, ermöglicht "Mischbetrieben" wie Discountern oder Verbrauchermärkten den Textilverkauf. Der sei nicht verboten, "wenn der erlaubte Sortimentsanteil überwiegt (Schwerpunktprinzip). Diese Betriebe sollen alle Sortimente vertreiben können, die sie gewöhnlich auch verkaufen."
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Der Unternehmenschef weist die Kanzlerin auch auf das große Problem der schnellen Verderblichkeit von Modeprodukten hin – und den „Double-Dip“, der der Branche jetzt drohe. Deshalb „resultiert die existentiell wirtschaftliche Belastung nicht allein aus den Umsatzeinbußen durch den verordneten Shutdown, sondern ferner durch den Margenverfall aufgrund belastender, preisaggressiver Abverkaufsmaßnahmen (oder Vernichtung) in den Wochen nach dem Hochfahren der stationären Ladenlokale“.
Steuervorteile bei Wertverfall
Für den Fall solcher wahrscheinlicher Rabattschlachten bei nicht mehr aktueller Mode nach dem Ende des Shutdowns müsse es für die Modehändler Steuervorteile geben „bei allen Waren, die entlang saisonalen Verfalls unter Einstandspreis verkauft, bzw. entsorgt werden müssen“.
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Daneben verlangt der Manager, dass Filialisten die Anträge für Kurzarbeitergeld – wie in Österreich praktiziert – gebündelt abgeben können. „Aktuell sind diese bei jedem einzelnen Arbeitsamt einzureichen, Bearbeitungszeiten sind vollkommen an der Krisenrealität vorbei“.
Weitere Forderungen: „anteilige Kompensation der Vermögensausfälle“ aus der Shutdown-Phase, „unmittelbare Aussetzung der gewerblichen Mietverpflichtungen und Nebenkostenvereinbarungen entlang der verordneten Shutdown-Phase“, Stundung von Steuer- und Sozialversicherungsabgaben „für eine Recovery-Phase vom neun Monaten“, sowie schnelle, zinsfreie Überbrückungskredite mit Laufzeiten zwischen 24 und 36 Monaten. Die Koordinierung mögen die Finanzämter übernehmen.
Es gehe, schreibt der Manager an die Kanzlerin, „um langfristige Handelsvielfalt und funktionierende, attraktive Innenstädte im Sinne des Konsumenten.”