Informieren nach der erneuten Bund-Länder-Konferenz über die neuen Beschlüsse: NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst, geschäftsführende Bundeskanzlerin Angela Merkel, der geschäftsführende Bundesfinanzminister Olaf Scholz, und Michael Müller, Regierender Bürgermeister von Berlin.
Wie sich bereits am Dienstag abgezeichnet hat, wurden heute von der Bund-Länder-Konferenz weitere Corona-Maßnahmen beschlossen. Dazu zählt auch, dass für gewisse Teile des Einzelhandels nun 2G gilt. Betroffen von den Zugangsbeschränkungen ist auch der stationäre Modehandel.
Ausgenommen von der Regelung sind Läden und Geschäfte, die Teil der Grundversorgung sind. Dazu zählen etwa Apotheken, Supermärkte und Drogeriemärkte. Bereits vor der heutigen Runde haben mit Hessen und Hamburg schon einige Bundesländer die Beschränkungen verabschiedet, die in den nächsten Tagen in Kraft treten werden.
Weitere Maßnahmen sind unter anderem eine Maskenpflicht in allen Schulen, in Fußballstadien gilt eine Obergrenze von 15.000 Zuschauern, ab einer Inzidenz von 350 werden zudem Clubs und Diskotheken in Innenräumen geschlossen. Es sei zwar zu einer gewissen Beruhigung des Infektionsgeschehens gekommen, dennoch seien weitere Maßnahmen unumgänglich, sagte Noch-Bundeskanzlerin Angela Merkel auf einer Pressekonferenz im Anschluss der Konferenz.
BTE: Umsatzschwund von 30% durch 2G-Regel
Schon kurz nach Bekanntwerden der Beschlüsse, äußerten sich Handelsverbände kritisch bezüglich der 2G-Regelung für den Einzelhandel. Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler müssten nun grundlos dafür büßen, dass die Politik es nicht geschafft habe, die Kapazitäten in den Krankenhäusern auszubauen oder zumindest stabil zu halten und ausreichende Teile der Bevölkerung von der Impfung zu überzeugen, hieß es vom BTE. Für den betroffenen Handel sei der nun zu erwartende Kundenschwund um weitere 30% als Folge der 2G-Einschränkung dramatisch und existenzbedrohend. "Schließlich ist es seit dem Frühjahr 2020 nunmehr die vierte Saison in Folge, die durch fragwürdige und jetzt womöglich verfassungswidrige politische Maßnahmen ruiniert wird", so der BTE weiter. "Weil der Umsatz des gesamten stationären Modehandels nach unseren Schätzungen jetzt schon aufgelaufen rund 30 Prozent unter Vor-Corona-Niveau liegt, werden viele Unternehmen die erneute Beschränkung ohne massive staatliche Hilfen nicht überleben", prognostizierte Steffen Jost, BTE-Präsident.
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HDE fordert Nachbesserungen bei Überbrückungshilfe IV
Bezüglich der staatlichen Hilfen äußerte sich auch der Handelsverband Deutschland (HDE) am Donnerstagnachmittag. "Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Politik trotz funktionierender Hygienekonzepte und der Maskenpflicht nun im Einzelhandel 2G einführt. Damit werden viele Handelsunternehmen aus rein symbolischen Gründen in ihrer umsatzstärksten Zeit massiv eingeschränkt. Und das in der wichtigsten Phase des Jahres, dem Weihnachtsgeschäft", so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die Branche werde dadurch schwer getroffen. Deshalb fordere der HDE nun sofortige Nachbesserungen bei den Wirtschaftshilfen. So fordert der Handelsverband bei der Überbrückungshilfe Einzelhandelsunternehmen auch schon bei einem nachgewiesenen Umsatzverlust von 15% die Möglichkeit der Antragsstellung zu geben. Denn im Einzelhandel seien die Margen viel niedriger als in anderen Branchen. Unternehmen gerieten so auch schon bei Verlusten von weniger als den bisher festgeschriebenen 30% in ernsthafte Schwierigkeiten.
Zudem setze sich der Verband für die Verdopplung der Höchstgrenze beim Bezug von Hilfen ein, da der aktuelle Grenzwert für dieses Jahr von vielen Unternehmen bereits im ersten Lockdown des Jahres ausgeschöpft werden musste. Der geschäftsführende Wirtschaftsminister Peter Altmaier hatte erst vor wenigen Tagen eine
Verlängerung der Überbrückungshilfe sowie auch der vereinfachten Regelungen der Kurzarbeit bis Ende März 2022 angekündigt.
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