Christine Lambrecht: "Wir wollen verhindern, dass Unternehmen nur deshalb Insolvenz anmelden müssen, weil die von der Bundesregierung beschlossenen Hilfen nicht rechtzeitig bei ihnen ankommen."
Die Bundesregierung will für coronageschädigte Unternehmen die Insolvenzantragspflicht bis Ende September aussetzen. Das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz bereitet dazu nach eigenen Angaben eine gesetzliche Regelung vor.
Damit soll verhindert werden, dass „Unternehmen allein deshalb einen Insolvenzantrag stellen müssen, weil die Bearbeitung von Anträgen auf öffentliche Hilfen bzw. Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen in der außergewöhnlichen aktuellen Lage nicht innerhalb der dreiwöchigen Insolvenzantragspflicht abgeschlossen werden können“. "Die reguläre Dreiwochen-Frist der Insolvenzverordnung ist für diese Fälle zu kurz bemessen", sagt Justizministerin Christine Lamprecht (SPD).
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Die Bundesregierung hat wegen der Corona-Krise ein sogenanntes Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen beschlossen. Im Mittelpunkt der Hilfsmaßnahmen stehen Finanzhilfen. Dafür stehen der Staatsbank KfW über eine halbe Billion Euro zur Verfügung.
Voraussetzungen für die Aussetzung sind: Der Insolvenzgrund beruht auf den Auswirkungen der Corona-Epidemie. Und: Es besteht die Aussicht, dass das Unternehmen saniert wird. Lamprecht will die Maßnahme, die
das von der Bundesregierung beschlossene Hilfspaket flankiert, gegebenenfalls verlängern, aber maximal bis zum 31. März 2021.
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