Nordrhein-Westfalen stellt 150 Mio. Euro als Soforthilfen zur Verfügung. Das Geld soll an Krankenhäuser und weitere Einrichtungen der medizinischen und pflegerischen Versorgung fließen, teilt die Landesregierung mit. Zudem wurden weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie beschlossen. So dürfen etwa Restaurants und Gaststätten frühestens um 6 Uhr öffnen und müssen spätestens um 15 Uhr schließen.
Folgende Einrichtungen, Begegnungsstätte und Angebote dürfen gar nicht mehr öffnen: alle Kneipen, Cafés, Opern- und Konzerthäuser sowie alle Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen). Außerdem Spezialmärkte, Reisebusreisen, jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen. Ferner alle Zusammenkünfte in Vereinen (ab 17. März), Spielhallen, Spielbanken, Wettbüros und Bordelle.
Aber: „Damit die Versorgung mit Lebensmitteln, Bargeld, Bekleidung, Medikamenten und Dingen des täglichen Bedarfs sichergestellt ist, bleiben, Banken, Einzelhandelsbetriebe, insbesondere für Lebens- und Futtermittel, Apotheken und Drogerien geöffnet“, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Wie die Pressestelle auf Anfrage mitteilt, dürfen reine Modegeschäfte nicht mehr aufmachen. Das heißt: Wer Bekleidung kaufen will, muss sich auf das Bekleidungssortiment der Lebensmittelhändler und Drogerien beschränken. Shopping-Center und Factory Outlets dürfen nur dann aufgesucht werden, wenn sich dort die oben aufgeführten Einrichtungen befinden.
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