Gesundheitsminister Karl Lauterbach bei seiner Rede im Bundestag, wo an diesem Freitag das geänderte Infektionsschutzgesetz duch eine Mehrheit aus SPD, Grüne und FDP beschlossen wurde.
Die Maskenpflicht im Einzelhandel ist vom Tisch. Denn an diesem Freitag hat der Bundestag dem geänderten Infektionsschutzgesetz zugestimmt, durch das die meisten der bundesweit geltenden Corona-Schutzmaßnahmen wegfallen. Das berichten mehrere Medien übereinstimmend. Allerdings halten einige Bundesländer noch eine Weile daran fest, bis zum 2. April gilt schließlich eine Übergangsfrist.
Das neue Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass künftig nur noch ein Basisschutz gilt. Dieser umfasst etwa eine Masken- und Testpflicht in Einrichtungen, in denen sich besonders vulnerable Gruppen befinden, beispielsweise Altenheime und Kliniken. In öffentlichen Verkehrsmitteln soll es weiterhin eine Maskenpflicht geben können, während sie in Schulen, öffentlichen Innenräumen und dem Einzelhandel komplett entfällt.
Zumindest dann, wenn es die einzelnen Länder so handhaben, denn welche Maßnahmen in welchen Regionen getroffen werden, entscheiden künftig die Länderparlamente. Sie können Hotspots definieren, etwa in Gegenden, wo sich eine neue Virusvariante ausbreitet oder wo eine Überlastung des Gesundheitssystems droht. Das neue Infektionsschutzgesetz ist maximal bis zum 23. September in Kraft.
Unterdessen zeigt
der aktuelle ARD-DeutschlandTrend, dass die Mehrheit der Deutschen eine Abschaffung der Maskenpflicht in den genannten Bereichen angesichts der steigenden Corona-Zahlen kritisch sieht. Und auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf der Fläche wollen zum Teil weiterhin Maske tragen, weil sie sich damit sicherer fühlen, wie Andreas Bartmann, Vizepräsident des BTE und Globetrotter-Geschäftsführer,
bei der BTE-Jahrespressekonferenz an diesem Freitagmorgen zu bedenken gab.
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