Amazon hat nach Ansicht des italienischen Kartellamts seine Marktmacht in Italien missbraucht.
Amazon muss 1,13 Mrd. Euro an die italienischen Wettbewerbswächter zahlen. Weitere Strafen und Sanktionen könnten schon bald folgen, sowohl auf EU-Ebene als auch in Deutschland und Großbritannien.
Die italienische Kartellbehörde AGCM hat Amazon eine Geldbuße von rund 1,13 Mrd. Euro aufgebrummt. Die Kartellwächter begründen die Entscheidung damit, dass der Online-Händler mit seinem Logistik-Service Fulfillment by Amazon (FBA) seine Marktmacht missbraucht und damit anderen Logistikdienstleistern und Online-Plattformen geschadet habe.
In der Folge hätten die italienischen Töchter Amazon Italia Services und Amazon Italia sowie die europäischen Gesellschaften Amazon Services und Amazon EU gegen EU-Recht verstoßen. Amazon Services ist für das Marktplatz-Geschäft des weltgrößten Online-Konzerns zuständig. Amazon EU betreibt die konzerneigene Handelssparte.
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Laut AGCM erhalten Marktplatz-Händler, die den FBA-Service nutzen, Vorteile auf der Plattform. So seien etwa die Produkte dieser Händler besser zu sehen als die der Konkurrenz. Zudem könnten die FBA-Kunden ihre Ware unter dem Label Amazon Prime anbieten.
Dabei handelt es sich um das Kundenbindungsprogramm des Konzerns, das den registrierten Mitgliedern zahlreiche Vorteile bietet, darunter ein kostenloser und beschleunigter Versand und die Teilnahme an Shopping-Events wie Black Friday, Cyber Monday und Prime Day.
"Das Prime-Label erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass der Kunde das Produkt auswählt. Damit hat Amazon Drittanbieter daran gehindert, das Label mit Produkten zu verknüpfen, die nicht per FBA versendet werden", heißt es in einer Pressemitteilung des italienischen Kartellamtes.
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Dieses wirft Amazon außerdem vor, die FBA-Nutzer weniger streng zu kontrollieren als die Händler, die sich selbst um Versand und Lagerung der Ware kümmern. Dies könne zu einer ungerechtfertigten Sperrung von Händler-Accounts führen.
Amazon weist die Vorwürfe strikt zurück und kündigt an, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen. "Die vorgeschlagene Strafe und Abhilfemaßnahmen sind ungerechtfertigt und unverhältnismäßig", teilt ein Konzernsprecher auf Anfrage der TextilWirtschaft mit. Seinen Ausführungen zufolge stehen kleinen und mittelständischen Händlern mehrere Verkaufskanäle zur Verfügung.
Amazon sei nur einer von vielen. Der Anteil von Amazon am italienischen Online-Handel betrage lediglich 17%. Darüber hinaus stelle der Konzern seinen Handelspartnern mehrere Tools zur Verfügung, mit denen sie ihr Fulfillment selbst abwickeln könnten.
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EU-Kommission ermittelt ebenfalls
Die angebliche Bevorzugung von FBA-Kunden steht auch im Mittelpunkt eines laufenden Verfahrens der EU-Kommission. Amazon weist die Vorwürfe, die Handelspartner schon seit vielen Jahren regelmäßig erheben, strikt zurück. Der Konzern mache weniger als 1% des weltweiten Einzelhandels aus. Zudem gebe es in jedem Amazon-Markt größere Einzelhändler.
Medienberichten zufolge droht Amazon eine Geldstrafe von 10% des weltweiten Jahresumsatzes. 2020 erwirtschaftete der Konzern 386 Mrd. US-Dollar (342,20 Mrd. Euro). Das waren 38% mehr als im Vorjahr.
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Wegen Doppelrolle als Plattformbetreiber und Händler
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Amazon droht neues Ungemach durch die EU-Kommission: Das Brüsseler EU-Organ hat eine Untersuchung gegen den weltgrößten Online-Konzern eingeleitet. Dieser missbrauche seine beherrschende Stellung als Marktplatz-Dienstleister, indem er Geschäftsdaten von Handelspartnern für die eigene Handelssparte nutze.
In einem zweiten Verfahren untersucht die EU-Kommission seit November vergangenen Jahres Amazons Doppelrolle als Händler und Plattformbetreiber. Der Grund: "Wir sind zu dem vorläufigen Schluss gekommen, dass Amazon seine beherrschende Stellung als Marktplatz-Dienstleister in Deutschland und Frankreich illegal missbraucht hat", heißt es in einem Statement der Vizepräsidentin der EU-Kommission, Margrethe Vestager.
Die EU-Kommission hatte zuvor 80 Millionen Transaktionen und rund 100 Millionen Produktlistungen auf den europäischen Marktplätzen von Amazon untersucht. Dabei sei herausgekommen, dass detaillierte Geschäftsdaten von Handelspartnern systematisch in die Algorithmen der Handelssparte von Amazon einfließen.
Der US-Konzern entscheide auf Basis dieser Algorithmen, welche neuen Produkte zu welchen Preisen auf den Markt gebracht werden sollten, wie die Lagerbestände verwaltet werden und welcher Lieferant am besten für das Produkt geeignet wäre.
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Wegen unbegründeter Sperrung eines Händlerkontos
Amazon: Gericht stellt Missbrauch der Marktmacht fest
Nun ist es quasi amtlich: Der E-Commerce-Konzern Amazon missbraucht seine marktbeherrschende Stellung, entschied das Landgericht Hannover und verfügte, dass die Marktplatz-Tochter Amazon Services Europe das Konto eines Handelspartners wieder entsperren muss und die eingelagerte Ware nicht vernichten darf.
Auch in Deutschland und Großbritannien steht Amazon derzeit unter der besonderen Beobachtung der Wettbewerbswächter und Gerichte: Zuletzt hat das Landgericht Lüneburg geurteilt, dass der E-Commerce-Riese
seine marktbeherrschende Stellung missbraucht. Die Richter verfügten, dass Amazon Services Europe das Konto eines Handelspartners wieder entsperren muss und die eingelagerte Ware nicht vernichten darf.
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Das Bundeskartellamt hat im Mai dieses Jahres
extra eine Abteilung für Amazon eingerichtet, welche die marktübergreifende Stellung des US-Konzerns überprüfen soll. Dazu wurde ein neues Verfahren eingeleitet. Und seit Oktober vergangenen Jahres laufen Ermittlungen, durch die geklärt werden soll, ob Amazon
mit Markenherstellern zulasten von Dritthändlern kooperiert.
In Großbritannien plant die dortige Aufsichtsbehörde CMA Medienberichten zufolge ein Wettbewerbsverfahrens gegen Amazon. Dabei liege der Schwerpunkt auf der Frage, wie der Plattformbetreiber
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Nach der EU-Kommission will jetzt auch die britische Aufsichtsbehörde CMA ein Wettbewerbsverfahren gegen Amazon einleiten, berichtet die britische Financial Times. Dabei liege der Schwerpunkt auf der Frage, wie der Online-Riese die Daten der Handelspartner verwendet, die im Marktplatzbereich von Amazon ihre Produkte verkaufen.