Das Aquis Plaza in Aachen zählt zu den Centern, in denen seit heute alle Läden bis 800m² wieder eröffnen dürfen.
Seit die Bundesregierung am vergangenen Mittwoch erste Lockerungen für den Einzelhandel ausgerufen hat, herrschte große Unklarheit darüber, was die neuen Regeln für die Shopping-Center bedeuten.
Für Irritationen sorgte besonders der bayerische Ministerpräsident Markus Söder, der davon sprach, dass die gelockerten Bestimmungen nicht für Läden in Einkaufszentren gelten sollten. Auch in dem anschließend veröffentlichten Regelwerk der Bundesregierung waren die Malls nicht explizit erwähnt. Nun liegen fast alle Entscheidungen der einzelnen Bundesländer vor.
Die Hamburger
ECE, mit Abstand größter deutscher Centerbetreiber, ist in allen Bundesländern vertreten und hat die Ergebnisse zusammengetragen. Demzufolge dürfen ab dieser Woche in zwölf Bundesländern Geschäfte unter 800m² auch in Shopping-Malls öffnen: Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Zwei Besonderheiten: In Brandenburg gilt die Öffnung erst ab 22. April (Mittwoch). In Sachsen dürfen Geschäfte in Einkaufszentren nur eröffnen, wenn sie einen eigenen Außeneingang haben, was allerdings für die allermeisten Center nicht zutrifft. Das Unternehmen betreibt in den zwölf Bundesländern rund drei Viertel seiner bundesweit 100 Center.
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Die 800m²-Grenze ist seit ihrer Verkündung ein Streitpunkt. Jetzt soll das Oberverwaltungsgericht Münster zumindest für NRW klären, ob es rechtens ist, dass kleinere Läden ab kommender Wochen öffnen dürfen, größere wie Galeria Karstadt Kaufhof aber nicht.
Theoretisch haben die Städte und Kommunen in den erwähnten Ländern die Möglichkeit, die Länderregelungen zu umgehen bzw. Öffnungsverbote auszusprechen. Einem Sprecher der ECE zufolge, ist ein solcher Fall bislang aber nicht bekannt. Ausdrücklich ausgenommen von der Lockerung sind der ECE zufolge Einkaufszentren in Berlin und im Saarland. In Bayern, wo die Geschäfte bis 800m² ohnehin erst ab 27. April öffnen dürfen, herrsche noch Unklarheit, ebenso in Thüringen.
Der Sprecher geht davon aus, dass alle Mieter von den erweiterten Möglichkeiten Gebrauch machen und den Betrieb hochfahren. "Aber es kann natürlich sein, dass das eine oder andere Geschäft es nicht pünktlich schafft." Man werde die in den Mietverträgen übliche Betreiberpflicht "flexibel handhaben".