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Diebold Nixdorf

Eine Bescherung zur Weihnachtszeit: Die Kassensicherungs-Verordnung


In Punkto festliches Einkaufserlebnis und kompetenter Geschenkeberatung kann der Online-Handel nicht mithalten. Auch in diesem Jahr werden die Ausgaben für Weihnachtsgeschenke im stationären Handel mindestens auf dem Niveau des Vorjahres sein. Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV), ist dieses Jahr das Paar Socken unter dem Weihnachtsbaum. Die Nichtbeanstandungsregelung bis zum 30. September 2020 ist zwar ein willkommener Aufschub in der umsatzstärksten Zeit des Jahres, aber keine Befreiung von der Verpflichtung, alle Transaktionen im Handel lückenlos zu dokumentieren.



Wie für Weihnachtsgeschenke gilt auch für die technische Sicherheitseinrichtung (TSE): Wer zu spät und ohne Plan damit anfängt, gerät in Stress. Starten Sie also jetzt mit der Analyse Ihrer POS-Landschaft und Ihrer Anforderungen. Diebold Nixdorf berät sie in allen Fragen rund um die Wahl der passenden TSE-Lösung, unterstützt bei Pilotinstallation und dem Roll-Out – die TSE-Lösung von Diebold Nixdorf ist jetzt startklar.

Diebold Nixdorf hat bereits jetzt rechtkonforme TSE-Lösungen

Mit dem TSE-USB-Stick und der fest verbauten TSE-Komponente liefert Diebold Nixdorf bereits heute leicht integrierbare, praxistaugliche und rechtssichere TSE-Lösungen. Einmal installiert, sind Sie als Händler abgesichert und können sich in Ruhe über die Umsätze aus dem Weihnachtsgeschäft freuen. Mehr Informationen finden Sie kostenlos im TSE-Datenblatt.

Kontaktieren Sie noch heute Ihren persönlichen Ansprechpartner bei Diebold Nixdorf.




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