EuGH-Urteil

Amazon haftet nicht für Markenrechtsverstöße von Drittanbietern

imago images / Patrick Scheiber
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Amazon nicht für gelagerte Waren haftet, die gegen Markenrechte verstoßen.
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Amazon nicht für gelagerte Waren haftet, die gegen Markenrechte verstoßen.

Der E-Commerce-Riese Amazon hat ein Parfum eines Drittanbieters, das Markenrechte verletzt, gelagert und verschickt. Der E-Commerce-Riese haftet damit allerdings selbst nicht für die Markenrechtsverletzung, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg nun entschieden hat.

"Die bloße Lagerung von markenrechtsverletzenden Waren durch Amazon im Rahmen ihres Online-Marktplatzes (Amazon-Marketplace) stellt keine Marken
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