EuGH-Urteil
Der E-Commerce-Riese Amazon hat ein Parfum eines Drittanbieters, das Markenrechte verletzt, gelagert und verschickt. Der E-Commerce-Riese haftet damit allerdings selbst nicht für die Markenrechtsverletzung, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg nun entschieden hat.