Erneut verwies der Verband auf die Gefahr, wegen der Coronakrise rund 50.000 Handelsstandorte zu verlieren. "Die Wiedereröffnung der Einzelhandelsgeschäfte mit bis zu 800m² Verkaufsfläche ist durchweg sehr verantwortungsvoll verlaufen. Ein Kundenansturm auf die Geschäfte ist ausgeblieben, die Kunden verhalten sich besonnen und risikobewusst", erklärt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.
Der Einzelhandel steht bereit, unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche unter Einhaltung der erforderlichen Infektionsschutzkonzepte zu öffnen", so Genth. Um Rechtssicherheit und Planbarkeit für die Unternehmen sicherzustellen, solle dabei auf den geltenden Vorgaben zum Gesundheitsschutz und den entsprechenden Hygiene- und Verhaltensregeln aufgebaut werden. "Um einen geordneten Geschäftsbetrieb und damit die Versorgung der Bevölkerung sicherstellen zu können, benötigen die Unternehmen einen verlässlichen Rahmen mit umsetzbaren und transparenten Vorgaben", fordert der Verbandschef. Verhindert werden müsse ein föderaler Flickenteppich mit vielen lokal unterschiedlichen Regelungen.
Eindeutige Maskenpflicht
Auch bei der Maskenpflicht beim Einkauf sollten die Vorgaben eindeutig sein, um unterschiedliche Interpretationen auf städtischer und kommunaler Ebene auszuschließen. Zudem müsse sichergestellt werden, dass bei Verstößen gegen die Maskenpflicht, nicht der Händler zur Verantwortung gezogen werde. "Die Einzelhändler sind keine Ersatz-Polizei. Die Durchsetzung der Maskenpflicht ist eine hoheitliche Aufgabe", fasst Genth zusammen.