Am 23. April 2021 trat die Bundesnotbremse in Kraft, die ein neues Infektionsschutzgesetz mit bundesweit geltenden Maßnahmen umfasste, um gegen die Verbreitung von Corona vorzugehen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Sie galt bis zum 30. Juni 2021. Gegen die Ausgestaltung des Gesetzes hatte die Pro-Bono-Initiative "Händler helfen Händlern" Verfassungsbeschwerde eingereicht. Jetzt ist klar: Das Gericht in Karlsruhe hat die Beschwerde abgelehnt.
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