Gericht eröffnet das Schutzschirmverfahren und bestätigt den Sanierungskurs
Das Amtsgericht Darmstadt hat am heutigen Dienstag planmäßig das Schutzschirmhauptverfahren über die Schuhhaus Dielmann GmbH&Co KG sowie die Sporthaus Robert Hübner GmbH eröffnet und jeweils die Eigenverwaltung angeordnet. Damit bestätige das Gericht den eingeschlagenen Sanierungskurs der Unternehmensgruppe. Die Geschäftsführer sind unverändert weisungs- und handlungsbefugt.
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