Laut einem Rechtsgutachten

HDE: 2G-Regelungen im Einzelhandel sind verfassungswidrig

Imago / snapshot
In Berlin gilt bereits die 2G-Regel. Im Einkaufszentrum Schönhauser Allee Arcaden kontrolliert ein Sicherheitsmitarbeiter die Kundinnen vor dem Besuch einer C&A-Filiale.
In Berlin gilt bereits die 2G-Regel. Im Einkaufszentrum Schönhauser Allee Arcaden kontrolliert ein Sicherheitsmitarbeiter die Kundinnen vor dem Besuch einer C&A-Filiale.

Ein Ergebnis der Bund-Länder-Konferenz an diesem Dienstag: 2G soll bald bundesweit im Einzelhandel gelten. Nun legt der Handelsverband Deutschland (HDE) ein bei der Rechtsanwaltskanzlei Noerr in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten vor, das die 2G-Einschränkungen als rechtswidrig einstuft. Daher fordert der HDE, die Regelungen wieder zurückzunehmen bzw. gar nicht erst einzuführen.

Konkret sieht das Rechtsgutachten, das auch die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts berücksichtige, folgende Rechte verletzt: die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG), das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG) sowie das allgemeine Gleichheitsgrundrecht (Art. 3 Abs. 1 GG).

HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth stellt fest: "2G-Regelungen für den Einzelhandel sind nicht verhältnismäßig und greifen in die verfassungsgemäß geschützten Rechte der betroffenen Einzelhändler ein. Deshalb muss sich die Politik besinnen und von 2G-Regeln für den Einzelhandel Abstand nehmen."

Dabei sei der Staat kurzfristig "zur Regelung finanzieller Ausgleichsmaßnamen zur umfassenden Kompensation verpflichtet, die im Infektionsschutzgesetz indes nicht vorgesehen" seien, teilt der HDE mit. Mittelfristig seien dem Gutachten zufolge 2G-Maßnahmen allerdings auch dann nicht mehr zu rechtfertigen, wenn sie finanziell kompensiert würden. Das wäre zumindest dann der Fall, "wenn der Gesetzgeber trotz Kenntnis der Gefährdungslage für die Gesundheit und das Leben der Bevölkerung auf die Einführung einer Impfpflicht verzichtet".

Genth mahnt einmal mehr, dass mit verschärften Regeln viele Einzelhändler in ihrer Existenz bedroht seien. "Mit 2G drohen vielen Einzelhändlern im Weihnachtsgeschäft massive Umsatzeinbußen von bis zu 50%", konkretisiert er. Bereits anlässlich des schwachen Auftakts ins Weihnachtsgeschäft hatte sich der HDE-Hauptgeschäftsführer für die Abschaffung der 3G-und 2G-Regeln ausgesprochen, da der Handel bereits seit der Corona-Krise erhebliche Sonderopfer gebracht habe, ohne Inzidenztreiber zu sein. Nun betont Genth: "2G im Einzelhandel bringt uns im Kampf gegen die Pandemie nicht weiter. Deshalb muss das jetzt vom Tisch. Einkaufen mit Maskenpflicht, Abstandsregelungen, Flächenbegrenzungen sowie funktionierenden Hygienekonzepten ist sicher."

Die 3G- und 2G-Regelungen in den einzelnen Bundesländern


Sollte es doch zu einer 2G-Regelung kommen, appelliert der HDE an die Politik, diese an lokale Inzidenzen und die Überschreitung eines Schwellenwerts zu koppeln, statt sie flächendeckend anzuordnen. Die Kontrollen sollten – wie im ÖPNV und Fernverkehr – stichprobenartig erfolgen. Zudem wiederholte der HDE seine Forderung nach einer allgemeinen Impfpflicht.

Darüber hinaus setzt sich der HDE angesichts verschärfter Maßnahmen für bessere Corona-Hilfen ein. Genth stellt klar: "Wenn 2G deutschlandweit beim Einkauf eingeführt wird, dann braucht es aus rechtlichen Gründen umfassende Entschädigungsregelungen, die den betroffenen Einzelhandelsunternehmen klare Rechtsansprüche vermitteln. Das muss dann deutlich mehr sein als die bisherigen Fixkostenzuschüsse." Denn diese "ersetzten allenfalls einen Bruchteil von ca. einem Viertel der tatsächlichen durch die Maßnahmen entstandenen Verluste der Einzelhändler", argumentiert der Verband.



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