Markenrechte im E-Commerce
Otto gegen Otto‘s: Das Kantonsgericht Luzern entscheidet in den kommenden Wochen, ob der Versandhändler Otto unter dem eigenen Namen in die Schweiz expandieren darf. Der Schweizer Multichannel-Restpostenhändler Otto’s hat dagegen geklagt, da er eine große Verwechslungsgefahr sieht.