Nach Ablehnung des Eilantrags
Die Breuninger-Häuser bleiben zu. Ein Anlass für regional differenzierte Regelungen besteht nicht, urteilte das Verwaltungsgericht in Mannheim und lehnte, wie berichtet, den Eilantrag von Breuninger auf Ladenöffnung ab. Nun hat sich das Unternehmen erstmals zum Urteil geäußert.
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