In Frankfurt wurde nun erstmals eine Influencerin nach dem neuen Gesetz gegen Online-Schleichwerbung verurteilt
Die Einführung des sogenannten Influencer-Gesetzes sorgt bereits seit seinem Beschluss vor einem Jahr für Aufsehen und warf vor allem viele Fragen auf. Beispielsweise, wer sich eigentlich als Influencer bezeichnen darf, wie die Werbekennzeichnung bei Audio-Beiträgen funktioniert und ob nur Links zu Produkten den Werbecharakter eines Posts begründen. Im Mai ist das Gesetz nun in Kraft getreten - und fand direkt seine erste Anwendung. Verurteilt wurde eine Influencerin, die von einem Verlag wegen nicht gekennzeichneter Werbung für E-Books verklagt worden war.
Der Bundesgerichtshof hatte den Rechtsrahmen gegen Schleichwerbung im Internet Ende 2020 nach dem Prinzip definiert, dass jede Person, die (online) Einfluss nimmt, auch transparent machen muss, in wessen Auftrag sie handelt. Auf dieser Basis entstand das von den Medien oft so bezeichnete "Influencer-Gesetz", das vor wenigen Tagen in Kraft trat.
Die erste, die diese neue Rechtsgrundlage jetzt in einem konkreten Fall zur Anwendung gebracht hat, ist die Hamburger Rechtsanwältin Patricia Cronemeyer. Sie erzielte vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main ein Urteil, in dem eine Influencerin zur Kennzeichnung ihrer Posts als Werbung verpflichtet wurde. Geklagt hatte ein Verlag, da die Influencerin auf ihrem rund 500.000 Follower starken Instagram-Account E-Books angepriesen hatte, die ihr kostenlos zur Verfügung gestellt worden waren. Zudem nutzte die Beklagte dort sogenannte Tap Tags, die direkt auf die Bestellseite der E-Books führen. Auch ohne finanzielle Gegenleistung sei der Beitrag damit nicht als private Äußerung, sondern als geschäftliche Handlung zugunsten eines Dritten zu werten, befanden die Richter.
Am 19. Mai urteilte das Gericht unter Aktenzeichen 6 U 56/21, die Influencerin habe ohne entsprechende Kennzeichnung "werbend und anpreisend im Stile eines Marktschreiers" auf die E-Books hingewiesen und damit gegen das Verbot von Schleichwerbung verstoßen. Denn für den Durchschnittsverbraucher sei auf einem solchen Profil, wo private und kommerziell geprägte Posts vermischt werden, ohne entsprechende Werbekennzeichnung nicht erkennbar, bei welchen davon es sich um Werbung handele.
"Influencer haben gerade bei jungen Fans einen hohen Einfluss auf die Kaufentscheidung", sagt Cronemeyer. Wenn die Creator Beiträge im Rahmen bezahlter Werbepartnerschaften posten, müssen diese als Werbung gekennzeichnet sein. "Das gilt auch, wenn die Werbepartner den Influencern 'nur' Produkte oder Leistungen kostenlos zur Verfügung stellen oder andere Vorteile gewähren", so Cronemeyer weiter.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main sieht die Rechtsanwältin als wegweisendes Urteil in Richtung Verbraucher- und Influencerschutz an: "Auch für die Betreiber der Accounts und ihre Werbepartner sind verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen wichtig", so Cronemeyer. Die noch junge Influencer-Branche brauche ihrer Meinung nach Authentizität und Transparenz.
hmb
Dieser Text erschien zuerst auf www.horizont.net.