Primark muss den Betriebsratsvorsitzenden der Filiale in Hannover weiter als Lageristen beschäftigen.
Niederlage: Das niedersächsische Landesarbeitsgericht hat die Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden der Primark-Filiale in Hannover untersagt. Nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa ist eine Beschwerde von Primark gegen einen Beschluss des Arbeitsgerichts Hannover zugunsten des Betriebsratsvorsitzenden zurückgewiesen worden. Es sei um die Frage gegangen, ob man ihn wegen eines mutmaßlichen Datenschutzverstoßes fristlos entlassen durfte.
Der örtliche Betriebsratsvorsitzende habe laut der Gewerkschaft Verdi einen Dienstplan-Entwurf aus dem Homeoffice an Mitglieder einer Einigungsstelle gemailt, die über betriebliche Arbeitszeitregelungen verhandelte. Primark habe daraufhin argumentiert, er habe auf diesem Weg vertrauliche Angaben von einem privaten Gerät weitergeleitet, was eine schwere Verletzung interner Richtlinien darstelle.
Der Fall hat auch
in der Öffentlichkeit hohe Wellen geschlagen und beschäftigt Unternehmen und Juristen seit geraumer Zeit. Dem Vernehmen nach handelt es sich um den langjährigen Betriebsratsvorsitzenden Rolf Sander. Gegen den Widerstand der damaligen Geschäftsleitung soll der gelernte Bäcker Medienberichten zufolge 2014 als Lagerist der Filiale Hannover die Gründung eines Betriebsrats durchgesetzt haben.