Ab Mai müssen zahlungsunfähige und überschuldete Firmen wieder ganz regulär Insolvenz anmelden.
Unternehmen, die auf die Auszahlung der Corona-Hilfen warteten, mussten bislang nicht zum Insolvenzgericht, auch wenn sie überschuldet waren. Ab Samstag ist mit den Ausnahmen nun Schluss.
Ab dem 1. Mai gelten für alle Unternehmen wieder die regulären Regeln für die Insolvenz. Alle Ausnahmen, die die Bundesregierung im Zug