Unterstützung für Kleinbetriebe und Solo-Firmen

NRW-Soforthilfe gestartet: Schon 122.000 Anträge genehmigt

Roberto Pfeil
NRW-Wirtschaftsminister Pinkwart verspricht: "Überweisungen starten am Mittwoch". Wer das Geschäft oder die Agentur nur im Nebenerwerb betreibt, geht allerdings leer aus.
NRW-Wirtschaftsminister Pinkwart verspricht: "Überweisungen starten am Mittwoch". Wer das Geschäft oder die Agentur nur im Nebenerwerb betreibt, geht allerdings leer aus.

Das Interesse der Unternehmen ist riesengroß: Erst am Freitagnachmittag gestartet, lag die Zahl der gemehmigten Anträge von Kleinunternehmen auf NRW-Soforthilfe am Sonntagabend schon bei 122.000.

Über 180.000 waren bis zu diesem Zeitpunkt nach Angaben des Wirtschaftsministeriums in Düsseldorf gestellt worden. Zahlreiche werden noch geprüft, einige waren fehlerhaft oder wurden doppelt gestellt. Zeitweise waren am Freitag die Server zusammengebrochen, nachdem das Programm gestartet worden war, das Kleinunternehmern, Freiberuflern und Solo-Selbstständigen kurzfristig bis zu 25.000 Euro verschaffen soll.

Bereits in dieser Woche könnten die ersten Corona-Krisen-Opfer - darunter auch Betreiber von Boutiquen oder Agenturen - das Geld aus diesem Programm auf ihren Konten haben. Die Anträge für schnelles Geld "zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz" wurden auch am Wochenende bearbeitet.

Das Soforthilfeprogramm des Bundes werde an die Wirtschaft im bevölkerungsreichsten Bundesland weitergereicht und um die Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erweitert, heißt es in Düsseldorf. Je nach Mitarbeiterzahl gibt es Zuschüsse von 9000, 15.000 und 25.000 Euro.

Voraussetzung für die Unterstützung ist, dass die ausschließlich Corona-Krise zu den Finanzierungsproblemen des Unternehmens geführt hat. Das gilt als wahrscheinlich, wenn der Umsatz im Monat des Antrages um mindestens 50% gegenüber dem des Vorjahres gefallen ist, der Betrieb – ganz besonders wichtig etwa für kleine Modehändler – auf behördliche Anordnung wegen Corona geschlossen wurde oder das Geld nicht reicht, um kurzfristige Verbindlichkeiten wie Mieten, Kredite oder Leasingraten zu bezahlen.

Das Antrag-Verfahren ist bewußt einfach gehalten: Ausschließlich online füllen Antragsteller einen sehr übersichtlichen Fragebogen aus. Bei den meisten Fragen müssen sie die Antworten lediglich ankreuzen. Dazu kommen Angaben etwa zur Branche und Rechtsform des Betriebes samt Register-Nummer, die Steuernummer und die Zahl der Mitarbeiter.

In den Bezirksregierungen wird dann weitgehend automatisiert aufgrund dieser angegebenen Daten über die Anträge entschieden. Rund 700 Mitarbeiter haben sich in den Behörden auch am Wochenende mit den Anträgen beschäftigt, allein 150 in der Bezirksregierung Düsseldorf. "Die Kolleginnen und Kollegen prüfen unter anderem, ob alle nötigen Dokumente als Beleg beigefügt sind, die das Ministerium fordert", heißt es dazu aus der Behörde auf TW-Anfrage.

NRWs Wirtschafts- und Digitalminister Andreas Pinkwart verspricht: „Überweisungen starten am Mittwoch, doch schon die Bewilligung ist aus Sicht der Banken praktisch Bargeld." Anträge können noch bis zum 31. Mai gestellt werden. Pinkwart bittet Unternehmer, die den Zuschuss nicht sofort brauchen, den Antrag "erst in einigen Wochen zu stellen und anderen den Vortritt zu lassen. So kommen wir gemeinsam gut durch die Krise". Das Geld, versichert das Ministerium, reiche auf jeden Fall für alle Berechtigten.

Unternehmer, die ihr Geschäft nur im Nebenerwerb betreiben, gehören allerdings nicht zu diesem Kreis: Wie das Ministerium auf TW-Anfrage bestätigte, sind sie vom Programm ausgeschlossen. Eine Franchise-Nehmerin, deren beide Store geschlossen sind und deren Mitarbeiterinnen sie in Kurzarbeit schickte, hatte sich an die TW gewandt, weil sie bisher leer ausgeht. Sie betreibt die Stores im Nebenerwerb.
Hier geht es zum Antrag für NRW-Unternehmen:

https://soforthilfe-corona.nrw.de



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