Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW
Vor mehr als zwei Jahren hieß es, die Erweiterungspläne seien in trockenen Tüchern. Die Bezirksregierung Münster hatte damals dem FOC Ochtrup, heute DOC Ochtrup, die Erweiterung von 7550m² auf rund 19.000m² genehmigt. Nun erklärte das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen die Pläne für unwirksam.
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