Im Anschluss an die Bund-Länder-Konferenz verkündeten Bundeskanzler Olaf Scholz, NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst und Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey die Ergebnisse.
Der HDE begrüßt, dass die Bund-Länder-Konferenz vorerst weder einen Lockdown noch pauschale Schließungen beschlossen hat. "Bund und Länder machen deutlich, dass ein Zurück in einen pauschalen und unverhältnismäßigen Lockdown keine Lösung ist und die bewährten Hygienekonzepte des Handels in ihrer Wirksamkeit anerkannt werden", sagt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.
Durch die Fortsetzung der 2G-Regelungen im Einzelhandel ist aus Sicht des Verbandes jedoch eine Anpassung der Wirtschaftshilfen überfällig. Um die wachsende Existenzgefahr im Handel abzuwenden, müssten "die durch anhaltende Zutrittsbeschränkungen entstehenden Schäden" aufgefangen werden. Nur unter 2G-Bedingungen öffnen zu dürfen, sei für viele Händlerinnen und Händler eine große Herausforderung. Die Maßnahme habe die Existenznot in den vergangenen Wochen verschärft. "2G wirkt sich negativ auf Kundenfrequenzen und Umsätze aus, ganz besonders in den Innenstädten. Diese Entwicklung ist im laufenden Weihnachtsgeschäft deutlich zu beobachten", so Genth. Laut der aktuellen HDE-Trendumfrage sieht die Hälfte der Non-Food-Händler ihre Existenz bei anhaltenden 2G-Vorgaben für Geschäfte in Gefahr.
Den Beschluss, die Anpassung der staatlichen Wirtschaftshilfen für die nächste Ministerpräsidentenkonferenz am 7. Januar 2022 vorzubereiten, begrüßt der HDE ebenfalls. Denn: "In ihrer derzeitigen Ausgestaltung gehen die Hilfen an der Lebensrealität der Händlerinnen und Händler vorbei", sagt Genth. Die Eintrittshürden seien zu hoch angesetzt, die Antragsprozesse zu komplex und die Bearbeitungsdauer zu lang. Hier bestehe dringender Handlungsbedarf. Denn aufgrund niedriger Margen gerieten Handelsbetriebe auch bei Umsatzausfällen von unter 30% in eine bedrohliche Lage.
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Der HDE zählt noch weitere für ihn wichtige Punkte bei den Wirtschaftshilfen auf. Dazu gehört unter anderem, dass die bestehende Höchstgrenze nicht unverändert beibehalten werden könne. "Der Handel hat mehrere Lockdowns hinter sich. Im Zuge der Schließungen haben viele Händler die Höchstgrenze bereits ausgeschöpft", so Genth. Mit Blick auf die aktuelle Situation müsse die Höchstgrenze verdoppelt werden.
Eine Anpassung der Wirtschaftshilfen sei längst überfällig. Andernfalls sei in den nächsten Wochen eine Verschärfung der Existenznot im Einzelhandel zu befürchten.
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