Öffnung trotz 4000m²? SportScheck in Hamburg hat einen Eilantrag gestellt und Recht bekommen.
In Hamburg war ein Eilantrag von SportScheck gegen die 800m²-Öffnungsregel zunächst erfolgreich. Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass der Händler sein Geschäft ohne Flächenverkleinerung öffnen darf. Dabei handelt es ist offenbar um die rund 4000m² große Filiale von SportScheck auf der Mönckebergstraße.
Der Mutterkonzern Galeria Karstadt Kaufhof hatte es an anderer Stelle
mit juristischen Schritten versucht, damals noch erfolglos. Jetzt scheint es SportScheck gelungen zu sein, die Öffnung seiner Filiale in Hamburg zu erwirken, ohne die Fläche auf 800m² verringern zu müssen, was größeren Einzelhandelsgeschäften zunächst befristet bis zum 6. Mai auferlegt worden war. Das geht aus einem Beschluss des Hamburger Verwaltungsgerichts hervor. Darin heißt es, dass die Antragsstellerin der "Untersagung des Betriebs ihres Einzelhandelsgeschäfts, soweit seine Verkaufsfläche 800m² überschreitet, vorläufig nicht Folge leisten muss." (
Lesen Sie hier den Beschluss im Wortlaut).
Antragsstellerin ist offenbar die Galeria Karstadt Kaufhof-Tochter SportScheck. Das geht aus aus dem Beschluss hervor, in dem eine Filialgröße der Antragsstellerin zwischen 3100 und 4083m² genannt wird − beides Werte, die SportScheck auf online für die Hamburger Filiale nennt. Ob SportScheck am heutigen Donnerstag tatsächlich die gesamte Filiale öffnen wird, ist allerdings noch unklar.
Das Ergebnis dürfte weitere Bewegung in die Debatte um die Teilöffnungen von Einzelhandelsgeschäften bringen. Jüngst hatte bereits Konen-Inhaberin Gabriele Castegnaro angekündigt, gegen die Schließung ihres Münchner Hauses
vor Gericht ziehen zu wollen. Ob die Entscheidung in der Causa SportScheck Bestand hat, ist ungewiss. Medienberichten zufolge hat bereits der Hamburger Senat Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingereicht.