In Hessen hat Woolworth am vergangenen Samstag (22. Januar) das gesamte Sortiment aller 40 dortigen Warenhäuser zum Grundsortiment erklärt und verzichtet seitdem auf 2G-Kontrollen an den Eingängen. Das hört sich nach Rebellentum an, begründet sich jedoch aus der offenbar unklar formulierten hessischen Corona-Schutzverordnung und stützt sich auf juristische Expertise der von Woolworth beauftragten Kanzlei. Ein Sprecher des Warenhaus-Filialisten aus Unna erläutert die Hintergründe.
Einfach weiterlesen. Mit einem kostenfreien Test-Abo.
Jetzt weiterlesen mit kostenfreiem Test-Abo