Wegen Streit mit Betriebsrat

H&M-Filialleiterinnen müssen Geldstrafe zahlen

Imago / Future Image
H&M betreibt weltweit 4702 Läden, darunter den Großteil unter der Kernmarke. Deutschland ist für die Gruppe der wichtigste Markt.
H&M betreibt weltweit 4702 Läden, darunter den Großteil unter der Kernmarke. Deutschland ist für die Gruppe der wichtigste Markt.

Das Thema Betriebsrat ist – vor allem im filialisierten Einzelhandel – ein Thema mit hohem Streitpotenzial. Ein aktuelles Verfahren betrifft nun H&M: Zwei Führungskräfte des Filialisten wurden mit Geldstrafen belegt.

Der Fall: In einer nicht näher bezeichneten Nürnberger Filiale arbeitet seit 2010 eine Verkaufsmitarbeiterin, die seit 2015 außerdem im Betriebsrat und seit 2017 im Gesamtbetriebsrat aktiv ist. Seit 2014 wurde der Mitarbeiterin für besondere Aufgaben wie Schlüssel- und Tresorgewalt und das Schließen der Filiale eine monatliche Zulage von 60 Euro gezahlt. Im Mai 2021 entschieden die beiden Filialleiterinnen, der Mitarbeiterin diese Zulage zu entziehen. Als Begründung sollen sie in einem persönlichen Gespräch gesagt haben, sie könne aufgrund von Freistellungen für die Arbeit im Betriebsrat ihre Sonderaufgaben nicht mehr bewältigen.


Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Nürnberg erfolgte die Maßnahme, um die Mitarbeiterin für ihre Tätigkeit im Betriebsrat zu sanktionieren. Dies sei kein sachlicher Grund, deshalb wurde durch den Betriebsrat der Filiale ein Strafantrag gestellt wegen einer Straftat gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder gemäß Paragraf 119 Abs. 1, Nr. 3, Abs. 2 BetrVG und Paragraf 25, Abs 2 StGB.

Beide Filialleiterinnen haben nach Angaben einer Gerichtssprecherin Einspruch eingelegt, so dass am vergangenen Mittwoch die öffentliche Hauptverhandlung stattfand, in der die Vorwürfe in den Strafbefehlen verlesen wurden. Unmittelbar danach hätten Rechtsgespräche zwischen den Prozessbeteiligten stattgefunden. Eine der beiden Angeklagten habe den Einspruch anschließend zurückgenommen, so dass der gegen sie erlassene Strafbefehl rechtskräftig wurde und sie eine Geldstrafe in nicht veröffentlichter Höhe zahlen muss. Die zweite Angeklagte habe den Einspruch auf die Rechtsfolgen (die Strafhöhe) beschränkt, so dass der Strafbefehl im Rechtsfolgenausspruch durch Urteil abgeändert worden sei, auf insgesamt 900 Euro Geldstrafe (30 Tagessätze à 30 Euro).

H&M wollte den Fall gegenüber TW nicht kommentieren. Begründung: Es handle sich um die strafrechtliche Verfolgung von Privatpersonen und nicht von H&M.




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