Wegen vertikaler Preisbindung
Es begann in Österreich. Durch einen Amtshilfeersuch der dortigen Wettbewerbsbehörde, die gegen die Kölner Fond of GmbH Ermittlungen aufgenommen hatte, leitete auch das deutsche Bundekartellamt ein Verfahren ein und startete im Januar 2019 eine Durchsuchungsaktion beim Rucksackspezialisten.
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