Werbeverbot für bestimmte Produkte im Saarland
Als erstes Bundesland wird das Saarland ein Werbeverbot für Produkte beschließen, die nicht zum täglichen Bedarf oder zur Grundversorgung gehören. Gelten soll es für alle Handelsbetriebe, die nach dem Schwerpunktprinzip während des Lockdown ohne Einschränkungen ihr Warensortiment anbieten können.