Unternehmen H&M: Einstweilige Verfügung wegen Telefonüberwachung Das Arbeitsgericht Hamburg hat gegen den Stockholmer Modefilialisten bundesweit eine einstweilige Verfügung erlassen. Der Betriebsrat hatte geklagt, weil H&M bei seinen Telefonanlagen Funktionstasten nicht deaktiviert habe, wie in einer Gesamtbetriebsvereinbarung beschlossen. Laut Dienstleistungsgewerkschaft Verdi werde so eine akustische Raumüberwachung und somit auch das Abhören des » von Kirsten Reinhold | Dienstag, 29. März 2011